Neuerungen Expertenpool

Neuerungen Expertenpool

Neuerungen beim ExpertInnenpool

Neuerungen beim Lehrgang Supervision

Am 01.01.2024 sind Neuerungen, was die Weiterbildungen und die Aufnahme in den ExpertInnenpool im Bereich der Psychosoziale Beratung angeht, eingetreten.

Bis zum 31.12.2024 reichten Nachweise über eine 100stündige Fachausbildung in Supervision und 5 Einheiten Einzelsupervision über 40 Falldokumentationen, um in den ExpertInnenpool aufgenommen werden zu können, auch wenn man gerade erst um das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung angesucht hatte.

Seit 01.01.2024 muss die Fortbildung nun 250 Stunden umfassen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 86 Präsenzstunden (ausschließlich analoger Unterricht)
  • 164 Stunden Selbststudium, Vor- und Nacharbeit sowie Prüfungsvorbereitung

Des müssen 40 Beratungseinheiten seit Fortbildungsbeginn in diesem Bereich nachgewiesen werden sowie 5 Einzelsupervisionseinheiten bei einem/einer beim Fachverband eingetragenen Expert:in für Supervision über diese 40 Beratungseinheiten.

Außerdem muss man seit mindestens 3 Jahren uneingeschränkt über den Gewerbeschein für Lebens- und Sozialberatung verfügen.

Wir passen in diesen Tagen unsere Curricula an diese Erfordernisse an, um für unsere Interessent:innen bzw. LSB-Absolvent:innen die rechtliche Grundlage für diese Eintragung zu schaffen. Termine werden schon bald bekannt gegeben.

Natürlich werden wir dies auch mit den anderen in Frage kommenden Lehrgängen tun.

Das bedeutet: Unsere Lehrgänge entsprechen ab September den aktuellen WKO-Kriterien für die Eintragung in den jeweiligen Expert:innenpool beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung der WKO nach der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl. Nr. II/116/2022

Was bringt es mir, im ExpertInnenpool gelistet zu sein?

Nun, der Eintrag kann als Qualitätsgütesiegel betrachtet werden. Man gilt somit als hochqualifizierte/-r Expert/-in für Supervision bzw. die anderen Fortbildungen. Mit dem Siegel auf der Website kann dies eine gewisse Werbewirksamkeit darstellen. Aufträge von der öffentlichen Hand könnten eventuell nur an gelistete Expert:innen ergehen.

Wir befürworten selbstverständlich, sich in die jeweiligen Expert:innenpools eintragen zu lassen. Wir selbst sind es natürlich auch. Fairerweise möchten wir nur hinzufügen, dass allein die Listung nicht automatisch volle Auftragsbücher garantiert.

Für nähere Informationen stehen wir natürlich gerne unter Anfrage – Institut AHA Erlebnisse oder per Mail office@aha-erlebnisse.at zur Verfügung!

 

Fotocredits: Canva